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   LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05   

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https://dejure.org/2005,10147
LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05 (https://dejure.org/2005,10147)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.07.2005 - 2 Ta 142/05 (https://dejure.org/2005,10147)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 2 Ta 142/05 (https://dejure.org/2005,10147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Wertfestsetzung, Freistellung, Werterhöhung, Weiterbeschäftigungsantrag, unechter Hilfsantrag, eigener Gegenstandswert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Werts eines Streitgegenstands in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren; Bemessung des Werts einer Kündigung; Bestimmung des Werts einer Freistellung; Folgen einer Freistellung über 14 Monate ohne Anrechnung eines Zwischenverdienstes bei einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 42 Abs. 4
    Streitwert bei vergleichsweiser Freistellung ohne Anrechnung von Zwischenverdienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05
    Eine gesonderte Festsetzung für den allgemeinen Feststellungsantrag kommt unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls dann in Betracht, wenn sonstige Beendigungstatbestände in der Klageschrift vorgetragen oder jedenfalls erkennbar sind (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - LAG Hamm Beschl. v. 03.02.2003 - 9 Ta 520/02 - LAG München Beschl. v. 28.11.2004 - 9 Ta 366/01 - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 19.08.2004 - 1 Ta 73/04 - generell ablehnend zu einer Werterhöhung: LAG Nürnberg Beschl. v. 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 -).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2003 - 9 Ta 154/03

    Kein überschießender Wert bei Freistellungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05
    Zwar ist umstritten, ob die Freistellungsvereinbarung überhaupt werterhöhend zu berücksichtigen ist (ablehnend, LAG Nürnberg, Beschl. v. 27.11.2003 - 9 Ta 154/03 - NZA RR 2004, 261).
  • LAG Nürnberg, 02.12.2003 - 9 Ta 190/03
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05
    Eine gesonderte Festsetzung für den allgemeinen Feststellungsantrag kommt unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls dann in Betracht, wenn sonstige Beendigungstatbestände in der Klageschrift vorgetragen oder jedenfalls erkennbar sind (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - LAG Hamm Beschl. v. 03.02.2003 - 9 Ta 520/02 - LAG München Beschl. v. 28.11.2004 - 9 Ta 366/01 - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 19.08.2004 - 1 Ta 73/04 - generell ablehnend zu einer Werterhöhung: LAG Nürnberg Beschl. v. 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungen in einem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05
    Eine gesonderte Festsetzung für den allgemeinen Feststellungsantrag kommt unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls dann in Betracht, wenn sonstige Beendigungstatbestände in der Klageschrift vorgetragen oder jedenfalls erkennbar sind (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - LAG Hamm Beschl. v. 03.02.2003 - 9 Ta 520/02 - LAG München Beschl. v. 28.11.2004 - 9 Ta 366/01 - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 19.08.2004 - 1 Ta 73/04 - generell ablehnend zu einer Werterhöhung: LAG Nürnberg Beschl. v. 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 -).
  • LAG München, 28.11.2001 - 9 Ta 366/01

    Streitwert bei Kündigungsantrag und allgemeinem Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05
    Eine gesonderte Festsetzung für den allgemeinen Feststellungsantrag kommt unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls dann in Betracht, wenn sonstige Beendigungstatbestände in der Klageschrift vorgetragen oder jedenfalls erkennbar sind (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - LAG Hamm Beschl. v. 03.02.2003 - 9 Ta 520/02 - LAG München Beschl. v. 28.11.2004 - 9 Ta 366/01 - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 19.08.2004 - 1 Ta 73/04 - generell ablehnend zu einer Werterhöhung: LAG Nürnberg Beschl. v. 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2005 - 2 Ta 109/05
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05
    Jedenfalls sind allenfalls 25 % der auf den Freistellungszeitraum entfallenden Vergütung anzusetzen (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 10.05.1999 - 5 Ta 48/99 - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 08.12.2004 - 2 Ta 233/04 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 5.7.2005 - 2 Ta 109/05 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2006 - 1 Ta 165/05

    Streitwert, Kündigungsschutzklage, Vergleich, Freistellungsvereinbarung,

    Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts ist jedenfalls dann, wenn - wie hier - nicht nur eine Freistellung, sondern zugleich die Nichtanrechnung anderweitigen Verdienstes vereinbart wird, in der Regel ein Streitwert in Höhe von 25% des auf diesen Zeitraum entfallenden Verdienstes festzulegen (vgl. hierzu zuletzt LAG Schleswig Holstein, Beschluss vom 7.7.2005 - 2 Ta 142/05 - mit Nachw.).
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